3.2 Der Beschuldigte führte in der Schlusseinvernahme gegenüber der Staatsanwaltschaft aus, dass J.________ damals Kontakt mit ihm aufgenommen habe. Dieser habe seinen Traum der Selbständigkeit verwirklichen und eine AG gründen wollen. J.________ habe dafür Geld organisieren können; er [der Beschuldigte] solle schauen, dass ein schriftlicher Darlehensvertrag mit der Darlehensgeberin [I.________] gemacht werde. Die Dame sei auch zu dieser Zeit oder bei der Gründung bei ihm im Büro gewesen. Das Geld hätte nach einem gewissen längeren Zeitraum von der AG aus dem erwirtschafteten Gewinn der Gesellschaft zurückbezahlt werden sollen.