durch die unentgeltliche Zession der Aktien von G.________ zum Nulltarif an die neugegründete F.________AG mit einem voll liberierten Aktienkapital von CHF 100'000.00 gekommen sei, sagte der Beschuldigte, dass er [J.________] Darlehen erhalten habe, die er mit dem Gewinn der Gesellschaft nach einer gewissen Zeit habe zurückführen wollen (act. 21/1/7 Ziff. 27).