Auf Vorhalt der Gründungsurkunde (act. 25/2/18- 24) und die Frage, ob die von der H.________-Bank bescheinigte Zahlung von seiner Sekretärin G.________ stamme, erklärte er, dass die Zahlung nicht von ihr stamme, sondern es sich um eine treuhänderische Gründung gehandelt habe. Die Aktien seien in der Folge von seiner Mitarbeiterin an den wirtschaftlich Berechtigten zediert worden. J.________ sei bei der Gründung nicht dabei gewesen, da diese schnell habe gehen müssen (act. 21/1/6 Ziff. 24).