Da insbesondere ein Fahrzeug habe gekauft werden sollen, habe er empfohlen, eine Eigentumsvorbehaltsklausel in den Darlehensvertrag aufzunehmen. Es sei klar abgesprochen worden, dass die Zinsen und Amortisationen aus dem Gewinn der zu gründenden Gesellschaft beglichen werden sollten. Darum sei im Darlehensvertrag die erste Rückzahlung mit Verzinsung erst ein oder zwei Jahre nach der Gründung vorgesehen worden. Schliesslich hätten J.________ und I.________ abgemacht, dass der Darlehensvertrag auf die Firma ausgestellt werden solle.