Sodann legte B.________ die öffentlich beurkundete Gründungsurkunde inklusive Beilagen dem Handelsregisterführer des Kantons Zug vor, täuschte auch diesen über das Vorhandensein des Aktienkapitals und erschlich so den Eintrag der F.________AG mit einem Aktienkapital von CHF 100'000.00 ins Handelsregister." 2. Rechtliche Grundlagen