Obschon B.________ darum wusste, dass das Aktienkapital nicht liberiert war, J.________ auch eine Nachliberierung nicht vornehmen wird bzw. mangels finanzieller Mittel nicht zu liberieren vermochte, Seite 9/37 erstellte B.________ die Gründungsurkunde, welche von G.________ unterzeichnet worden ist. Er ermöglichte auf diese Weise die öffentliche Beurkundung der F.________AG, welche gleich von ihm vorgenommen worden ist.