_, [Wohnsitz], und der F.________AG in Gründung, vertreten durch B.________, die Gewährung eines Darlehens von CHF 130'000.00 vereinbart (act. 20/1/4-6). Davon sollten CHF 100'000.00 als Aktienkapital für die neu zu gründende F.________AG verwendet und der Rest von CHF 30'000.00 nach der Gründung der F.________AG vergütet werden. Infolge unterbliebener Liberierung des Aktienkapitals war die F.________AG bei ihrer Gründung ohne Eigenkapital.