"Am 29.12.2009 gründete G.________, Sekretärin von B.________, die F.________AG (act. 25/2/18- 23). G.________ bestätigte, dass sie sämtliche 100 Inhaberaktien zu je CHF 1'000.00 gezeichnet habe. Sie verpflichtete sich bedingungslos, die dem Ausgabebetrag von CHF 1'000.00 pro Aktie entsprechenden Einlagen von insgesamt CHF 100'000.00 sofort in bar zu leisten. Der Betrag von CHF 100'000.00 stand gemäss Gründungsurkunde zur freien Verfügung der Gesellschaft und war bei der H.________-Bank hinterlegt. Urkundsperson bei dieser Gründung war B.________.