2.2 Die Berufung des Beschuldigten ist gegen die Ziffern A.1.3 (Schuldspruch wegen Urkundenfälschung gemäss Art. 251 Ziff. 1 Abs. 3 StGB), A.1.4 (Schuldspruch wegen Erschleichung einer falschen Beurkundung gemäss Art. 253 Abs. 1 StGB), A.1.5 (Schuldspruch wegen Urkundenfälschung im Amt gemäss Art. 317 Ziff. 1 Abs. 2 StGB), A.2. (Strafe) und A.3. (Verfahrenskosten) des vorinstanzlichen Urteils gerichtet. Die anderen Ziffern blieben unangefochten und wurden auch nicht zum Gegenstand der Anschlussberufung. Folglich sind die Ziffern A.1.1 (Schuldspruch wegen Misswirtschaft gemäss Art.