11. Nach Rücksprache mit den Parteien wurde der Termin für die Berufungsverhandlung auf den 24. März 2022 festgesetzt (OG GD 10). Der Beschuldigte wurde separat zur Berufungsverhandlung vorgeladen (OG GD 11). 12. Mit Schreiben vom 8. März 2022 informierte die Verfahrensleitung die Parteien, dass das Gericht gestützt auf Art. 404 Abs. 2 StPO auch den Schuldspruch wegen Misswirtschaft teilweise zu überprüfen haben werde (OG GD 12). 13. Am 24. März 2022 fand die Berufungsverhandlung statt, an welcher die Staatsanwaltschaft, der erbetene Verteidiger und der Beschuldigte teilnahmen.