"1. Die Berufung von B.________ sei abzuweisen. 2. Dispoziffer A.2. des erstinstanzlichen Urteils vom 14. Juli 2021 sei aufzuheben. 3. B.________ sei stattdessen zu bestrafen mit einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten, unter Gewährung des bedingten Strafvollzugs, sowie mit einer Busse von CHF 7'500.00, bei einer Probezeit von zwei Jahren. Bei Nichtbezahlen der Busse ist eine Ersatzfreiheitsstrafe von 75 Tagen anzusetzen. 4. Im Übrigen sei das Urteil des Strafgerichts des Kantons Zug vom 14. Juli 2021 zu bestätigen, soweit es nicht bereits in Rechtskraft erwachsen ist.