3. Am 15. Juli 2021 versandte die Vorinstanz das Urteil vom 14. Juli 2021 im Dispositiv (SE GD 7/1/7). Dieser Urteilsspruch wurde von den Parteien am 16. Juli 2021 in Empfang genommen. Mit Schreiben vom 16. Juli 2021 (Postaufgabe: gleichentags) meldete die Verteidigung namens und im Auftrag des Beschuldigten schriftlich bei der Vorinstanz Berufung an (SE GD 4/7). 4. Die Vorinstanz versandte sodann am 6. September 2021 das begründete Urteil, welches der Staatsanwaltschaft am 6. September 2021 und der Verteidigung am 7. September 2021 zugestellt wurde (SE GD 8/1 und 8/1/1). Der Urteilsspruch lautete wie folgt: