4. Er wird dafür bestraft mit einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu CHF 410.00, unter Gewährung des bedingten Strafvollzugs für eine Probezeit von zwei Jahren. 5. Die den Beschuldigten betreffenden Kosten des Vorverfahrens und des erstinstanzlichen Hauptverfahrens betragen CHF 5'339.50 und werden in Bestätigung der Kostenregelung der Vorinstanz vollumfänglich dem Beschuldigten auferlegt. 6. Die Kosten des Berufungsverfahrens betragen CHF 7'000.00Entscheidgebühr CHF 120.00 Auslagen CHF 7'120.00Total und werden ebenfalls vollumfänglich dem Beschuldigten auferlegt.