6.7 Der Beschuldigte wird schliesslich ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der ihm gewährte bedingte Vollzug widerrufen werden könnte und er folglich die Geldstrafe von gesamthaft immerhin CHF 49'200.00 zu bezahlen hätte, wenn er während der Probezeit erneut ein Verbrechen oder Vergehen begehen sollte und deswegen zu erwarten wäre, dass er weitere Straftaten verüben werde (Folgen der Nichtbewährung gemäss Art. 46 StGB). IV. Zusammenfassung und Beurteilung des Rechtsmittels