5.2 Betreffend finanzielle Verhältnisse des Beschuldigten liegt eine Kopie der Steuererklärung für das Jahr 2017 bei den Akten, woraus sich ein Nettoeinkommen aus diverser Tätigkeiten von monatlich rund CHF 15'400.00 ergibt. Vermögen versteuert der Beschuldigte zusammen mit seiner Ehefrau keines. 5.3 Der Beschuldigte ist gemäss dem neuesten Auszug vom 1. Juli 2022 (OG GD 3/12) im Schweizerischen Strafregister nach wie vor nicht verzeichnet. 6. Strafzumessung durch das Gericht