10. Im Rahmen einer Gesamtbetrachtung und in Kenntnis der umfassenden Ausführungen des Beschuldigten und seiner Verteidigung, welche letztlich bei Lichte betrachtet ganz einfach durch eine Vielzahl von unterschiedlichen Rügen und Behauptungen, mittels einer emotionalen eigenen Einschätzung und einer verklärenden Interpretation der damaligen Schieflage der K.a.__