Wer als berufserfahrener Rechtsanwalt seinen "Mitstreitern" bereits Mitte 2012 ein Fiasko bei der Kapitalbeschaffung offenbart und für die eigentlich konkursreife K.a.________ explizit nur noch eine "Verlegenheitslösung" vorschlagen kann, welche dann in den nächsten sechs Monaten in keiner Weise zum Erfolg führt, der weiss allerspätestens danach nur zu gut, dass es nun endgültig vorbei ist, jegliche Toleranzfristen zu Ende sein müssen und zwingend Massnahmen nach Art. 725 Abs. 2 OR zu ergreifen sind.