Überdies wurde in dieser E-Mail auch klar dargelegt, dass der (als mögliche weitere Sanierung ins Auge gefasste) weitere Weg extraordinär und so oder so eine einzige Verlegenheitslösung sei, was missfalle, und dass sie nun so weit seien, dass es jeder Gläubiger nunmehr sehr wahrscheinlich schaffen würde, beim Richter erfolgreich den Konkurs zu verlangen (act. 20/101). Wer als berufserfahrener Rechtsanwalt seinen "Mitstreitern" bereits Mitte 2012 ein Fiasko bei der Kapitalbeschaffung offenbart und für die eigentlich konkursreife K.a.