Diese Unsicherheit mag allenfalls bei der Frage, ob die Toleranzfrist nun "eine kurzen Zeitspanne", "wenigen Wochen", "höchstens vier bis sechs Wochen" bzw. "60 oder 90 Tage" betragen solle, eine gewisse Rolle spielen. Je länger indessen die erfolglose Sanierung andauert, umso klarer müssen die Vorschriften zum Schutze der Gläubiger in den Vordergrund treten. Wie bereits mehrfach ausgeführt, wurde dem Beschuldigten mit einer Einschränkung des Tatzeitraums ab 1. Januar 2013 bereits eine sehr lange, ja eigentlich zu lange Toleranzfrist von rund neun Monaten für die Sanierung der Seite 46/54