der Finanzlage und die möglicherweise fatalen Konsequenzen für die Gläubiger ausgeblendet zu haben. Das weitere blinde Vertrauen auf das Produkt J.________ sowie die reine Hoffnung auf frisches Kapital bzw. Finanzierungsrunden aus dem Nichts, waren zumindest in gröbster Weise leichtfertig und reichten bei Weitem nicht aus, um in seinem Fehlverhalten als Verwaltungsrat lediglich eine leichte Fahrlässigkeit zu erblicken. Seite 45/54