mit einem während Jahren erfolglosen Produkt einzuschiessen bereit ist, völlig ignoriert, dass per Ende 2012 keine konkrete Aussicht auf eine zeitnahe Beschaffung des erforderlichen Kapitals bestand und auf diese Weise die Gläubigerschutzinteressen, für die er auch verantwortlich ist, bewusst in den Hintergrund stellt, verletzt seine Berufspflichten in schwerer Weise. Mit anderen Worten müsste dem Beschuldigten in jedem Fall vorgeworfen werden, zumindest aus pflichtwidriger Unvorsichtigkeit mit der Benachrichtigung des Richters viel zu lange zugewartet und in völlig verantwortungsloser Weise das Risiko der Verschlimmerung