9.6.2 Die Vorinstanz zeigte - wie oben bereits mehrfach erwähnt; vgl. dazu u.a. E. 8.3.2 - detailliert und mit zutreffender Begründung auf, wie noch vor dem Eintritt des Beschuldigten in den Verwaltungsrat der K.a.________ das umfassende Sanierungsprojekt "ORION" aufgegleist und damit ein Versuch unternommen worden war, den im Frühjahr 2012 auf wenigstens CHF 3 Mio. geschätzten Finanzierungsbedarf zu decken. Dieses Projekt brachte jedoch keine nennenswerten neuen Mittel und scheiterte schon bald. Auf die diesbezüglichen zutref- Seite 43/54