Dies unabhängig davon, ob man diese bei höchstens vier bis sechs Wochen, 60 oder 90 Tagen ansetzen wollte. Acht Monate sind auf jeden Fall nicht mehr "eine relativ kurze Frist" oder "eine kurze Zeitspanne". Hinzu kommt, dass ihm zuvor faktisch bereits eine überlange Toleranzfrist von neun Monaten zugestanden worden war, als "Sanierungsverwaltungsrat zu amten". Die steten und wortreichen Beteuerungen des Beschuldigten, wonach er auch im Jahre 2013 noch "pflichtbewusst und interessenwahrend" einer "Sanierungspflicht" zu Gunsten der K.a.