9.3 Die Staatsanwaltschaft hat dem Beschuldigten faktisch bereits eine recht lange Toleranzfrist von einem vollen Jahr zugestanden, indem sie ihm - obwohl die K.a.________ bereits per Ende 2011 im Rahmen einer konsolidierten Bilanz eine Überschuldung von rund CHF 440'000.00 aufwies und überdies faktisch illiquid war - trotzdem eine Tatbestandserfüllung erst ab Ende 2012 zur Last legte. Ab diesem Zeitpunkt konnte und durfte der Beschuldigte indessen, auch wenn er dies umfassend anders darzustellen versucht, vernünftigerweise nicht mehr mit einer erfolgreichen aussergerichtlichen Sanierung der K.a.