________ vor. Die Revisionsstelle hat denn auch - entgegen den Behauptungen des Beschuldigten (OG GD 3/9 S. 16), welche er durch keinerlei konkreten Anhaltspunkte untermauert - ihm zu keinem Zeitpunkt einen Sukkurs gegeben, sondern stets Klartext gesprochen und bereits im Bericht zum Jahr 2011 auf möglicherweise überbewertete aktivierte Entwicklungskosten bzw. auf erhebliche Zweifel an der Fortführung der Unternehmenstätigkeit der K.a.________ hingewiesen.