Die bloss erhoffte "Rekapitalisierung-Sanierung" war gescheitert. Für diese Konklusion braucht es - entgegen der reinen Behauptung des Beschuldigten (OG GD 3/9 S. 34) - weder das Gutachten eines Sachverständigen noch vertieftes Wissen im Bereich Venture-Finanzierungen, speziell im Bereich Software-Technologie und Cybercrime-Abwehr. Vielmehr reicht hierzu eine realistische, objektive Lagebeurteilung nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten, welche insbesondere auch die zuvor während rund neun Monaten trotz intensivsten Bemühungen gescheiterten Sanierungsphase berücksichtigt, aus.