Es ging nicht um den "Start" eines Unternehmens mit grossen Wachstumschancen, sondern um die Frage, ob ein zuvor mit grossem Aufwand gestartetes und danach gescheitertes Geschäftsmodell einer zwischenzeitlich überschuldeten (Rumpf-)Gesellschaft in einer anderen Form überhaupt nochmals Marktchancen haben konnte. Somit liegt auch das nachgeschobene Argument, dass es sich bei der (ungenügenden) Zwischenfinanzierung in Höhe von CHF 300'000.00 um eine "Finanzierungsrunde" für ein junges Startunternehmen gehandelt habe, völlig quer in der Landschaft.