Diesem entscheidenden Punkt bzw. dass die Sanierungschancen für eine Start-up Firma ganz anders eingeschätzt würden und im Normalfall unvergleichlich höher lägen, als die Sanierungschancen für eine notleidende ältere Unternehmung, schenke das angefochtene Urteil keine Beachtung (OG GD 3/9 N 18, 25, 34, 40 f., 52, 78 und 89). Zudem wird in der Replik ergänzt, dass im "Venture-Capital-Bereich" die Finanzierung einer jungen Firma oft nicht auf einen Schlag, sondern mittels Finanzierungsrunden erfolge und auch ein solches Szenario durchaus denkbar gewesen wäre (OG GD 11 S. 5 N 15).