ab Frühling 2012 "sämtliche Eigenschaften einer sog. Startup Firma" aufgewiesen habe. Diesem entscheidenden Punkt bzw. dass die Sanierungschancen für eine Start-up Firma ganz anders eingeschätzt würden und im Normalfall unvergleichlich höher lägen, als die Sanierungschancen für eine notleidende ältere Unternehmung, schenke das angefochtene Urteil keine Beachtung (OG GD 3/9 N 18, 25, 34, 40 f., 52, 78 und 89).