8.6.7 Der Beschuldigte lässt demgegenüber zahlreiche Überlegungen auflisten, welche ihn damals bei seinem Entscheid, die Bilanz per Ende 2012 nicht zu deponieren und auch noch im Jahr 2013 mit der Kapitalsuche weiterzufahren, geleitet hätten (OG GD 3/9 S. 13-17). Bei dieser nachgeschobenen und zudem völlig utopisch gefärbten Denkweise handelt es sich um reinste Schönfärberei. Insbesondere wird dabei - wie von der Staatsanwaltschaft zutreffend vorgetragen