bereits wieder aufgezehrt war. Eine Verbesserung der bereits seit Ende 2011 bestehenden finanziellen Schieflage der K.a.________ war damit in keiner Weise verbunden. Zudem zog sich der Privatkläger bereits Mitte 2012 zurück, was gemäss den eigenen Angaben des Beschuldigten ein Riesenproblem gewesen sei. Wie der Beschuldigte im Rahmen dieser Ausgangslage damals weiterhin eine berechtigte Hoffnung hegen konnte, dass der "Kapitalsuche" im Jahr 2013 dann plötzlich Erfolg beschieden werden könnte, ist nicht nachvollziehbar. Somit hatten die bisherigen Sanierungsmassnahmen nicht die erhoffte Wirkung gebracht.