Entgegen der steten Behauptungen des Beschuldigten hätten dannzumal sehr wohl konkrete und vor allem solvente Investoren zumindest in Aussicht stehen müssen, um (weiterhin) auf eine berechtigte Chance für einen Sanierungserfolg schliessen zu können. Unbestritten ist, dass es - trotz intensiver Bemühungen des Beschuldigten und vor allem auch des Privatklägers - im Laufe des Jahres 2012 lediglich gelungen war, eine einzige Person zu einer Investition zu veranlassen, wobei der entsprechende Betrag von CHF 300'000.00 bei Weitem nicht den als notwendig erachteten mindestens rund CHF 1.0 Mio. entsprach und zudem nach nur wenigen Tagen zur Hälfte