8.6.5 Die unter dem Titel "weitere Mängel des angefochtenen Urteils" im Rahmen der Berufungsbegründung vorgetragenen Behauptungen (OG GD 3/9 S. 31-34) sowie auch die zusätzlichen Gegenbemerkungen in der Replik (OG GD 3/11 S. 3 - 7) zeigen einzig auf, dass der Beschuldigte nicht zu einem kritischen Rückblick auf seine Tätigkeit als "Sanierungsverwaltungsrat" fähig erscheint bzw. andere Sichtweisen nicht akzeptieren kann (und will). Dass es ihm letztlich primär um Sanierungsmassnahmen in Form von frischem Eigenkapital ("Rekapitalisierung") ging, ist offensichtlich.