_, welche zudem bereits im Jahr 2012 keinerlei operativen Erträge zu generieren vermochte und ohne Forderungsverzichte einen Verlust von rund CHF 1.15 Mio. hätte ausweisen müssen (act. 25/9/366), damals befand. Daran ändert sich auch nichts, wenn der Beschuldigte heute ohne jegliche nähere Substantiierung behauptet (OG GD 3/11 N 21), damals "logischerweise" mit allen wichtigen Gläubigern in Kontakt gestanden zu haben, um individuelle Lösungen zu finden.