ja nicht den geringsten Erfolg hatte, im Rahmen der Zukunftsperspektiven für die K.a.________ gleichzeitig eine hohe Funktionalität mit grossem Benutzernutzen zusprach bzw. dieses Produkt als "in jeder Hinsicht genügend robust und leistungsfähig" bezeichnete, um "gegen die Konkurrenz im Bereich Cybercrime/Verschlüsselungstechnologie bestehen zu können" (OG GD 3/9 S. 28), muss als pure Euphorie bezeichnet werden. In den Akten finden die entsprechenden Behauptungen des Beschuldigten indessen nirgends auch nur ansatzweise eine Stütze.