8.5 Wie die Vorinstanz im Rahmen der Subsumtion zutreffend darlegte, hätte die finanzielle Situation der K.a.________ nur mit der Zufuhr finanzieller Mittel im Umfang von mindestens CHF 3.0 Mio. verbessert werden können. Auch ist zutreffend, dass sich mit dem Konkurs der K.b.________ (per 20. August 2012) auch die finanzielle Lage der K.a.________ massiv und faktisch bis nahezu ins Bodenlose verschlechterte. So waren Ende 2012 die notwendigen Gelder für eine Aufrechterhaltung des Betriebes nicht ansatzweise vorhanden. Zudem verfügte die K.a.________ nach dem Konkurs der K.b.