Vielmehr hätte es diesfalls einer gesicherten Annahme bedurft, dass J.________ für die K.a.________ ab sofort einen mehrjährigen, messbaren Nutzen hätte erbringen können und dass die Mittel für eine Verwendung/Vermarktung bereits vorgelegen hätten. Beides war indessen nach objektiven Massstäben offenkundig nicht ansatzweise der Fall.