Unter objektiven Gesichtspunkten bzw. einer Aussensicht hätten aufgrund des oben Dargelegten bereits per Ende 2011 mit Sicherheit nicht mehr die vollen Entwicklungskosten bilanziert werden dürfen. Alles andere widerspräche dem gesetzlichen Vorsichtsprinzip sowie den einschlägigen Fachempfehlungen Swiss GAAP FER in nachgerade eklatanter Weise.