Diese Fachmeinung wurde in der Folge vom Beschuldigten vollständig ignoriert, indem er sich offensichtlich einfach sein eigenes Bild von der Vermögens- und Finanzlage der K.a.________ machte, welches sich indessen in keiner Weise auf tatsächliche Verhältnisse zu stützen vermochte. Auch wenn J.________ allenfalls früher einmal ein gewisses Ertragspotential gehabt haben könnte, brachte sie - für den Beschuldigten tagtäglich erkennbar - zu keinem Zeitpunkt einen nachhaltigen finanziellen Ertrag für die K.a.________ (die Umsatzerlöse betrugen im Jahr 2011 bloss CHF 11'113.35;