8.3.4 Der Beschuldigte geht in seiner Berufungsbegründung vorab auf die Thematik "Aktivierungsfähigkeit von Softwarentwicklungen" ein und stellt fest, dass diese Frage in einer "direkten inneren Wechselbeziehung" zur Aussicht auf eine erfolgreiche Kapitalsuche für die K.a.________ gestanden habe. Die in diesem Zusammenhang vom Beschuldigten gezogene Schlussfolgerung, wonach im Falle, dass aus der angepeilten Kapitalsuche etwas geworden Seite 33/54