d) Sie machten darauf aufmerksam, dass ihre Feststellungen und Empfehlungen im umfassenden Bericht an den Verwaltungsrat des Vorjahres weitgehend unberücksichtigt geblieben seien. e) Wegen der im Prüfungsurteil dargestellten Sachverhalte werde empfohlen, die vorliegende Jahresrechnung an den Verwaltungsrat zurückzuweisen.