a) Als Folge des negativen Geschäftsganges, der Illiquidität der Gesellschaft und der Insolvenz der K.b.________ würden Forderungen an die K.a.________ gerichtet, welche diese bestreite und aus diesem Grund nicht bilanziert habe. Zudem habe der Verwaltungsrat auch keine "Offene Posten-Liste" vorlegen können, so dass die Verbindlichkeiten und die korrelierenden Aufwandposten der Erfolgsrechnung womöglich zu tief und das Ergebnis bzw. das Eigenkapital (auch aus diesem Grund) zu günstig ausgewiesen seien.