So wurde darin u.a. ausgeführt, dass die Bewertung der Entwicklungskosten aufgrund der Unsicherheit im Zusammenhang mit dem künftigen Verkauf der Software nicht gesichert sei, da auch im Geschäftsjahr 2012 keine Umsätze getätigt worden seien. Eine abschliessende Beurteilung der aktivierten Entwicklungskosten sei nicht möglich, so dass diese (in der Jahresrechnung der K.a.________) womöglich um maximal CHF 2'862'357.00 überbewertet und entsprechend das Ergebnis und das Eigenkapital zu günstig ausgewiesen seien (act. 25/8/47).