faktisch illiquid sei und - sofern keine weiteren Gelder beschafft werden könnten - die Fortführungsfähigkeit der Gesellschaft nicht mehr gegeben sei und die konsolidierte Jahresrechnung neu auf der Basis von Veräusserungswerten zu erstellen wäre (act. 25/7/54). Zudem wurde im Bericht des Wirtschaftsprüfers vom 30. März 2012 unter dem Titel "Prüfungsurteil" erneut auf diese Feststellung verwiesen und zusätzlich ausgeführt, dass das Eigenkapital (aufgrund womöglich überbewerteter aktivierter Entwicklungskosten) "zu günstig" ausgewiesen sei und erhebliche Zweifel an der Fortführung der Unternehmenstätigkeit der K.a.