8.3.1 Dabei legte sie vorab mit zutreffenden Aktenverweisen dar, dass die K.a.________ per Ende 2011 im Rahmen einer konsolidierten Bilanz eine Überschuldung von rund CHF 440'000.00 aufwies und überdies faktisch illiquid war. Tatsächlich wies die Treuhand- und Revisionsgesellschaft R.________, bereits im Konzernanhang zur konsolidierten Jahresrechnung 2011 darauf hin, dass die K.a.________ faktisch illiquid sei und - sofern keine weiteren Gelder beschafft werden könnten - die Fortführungsfähigkeit der Gesellschaft nicht mehr gegeben sei und die konsolidierte Jahresrechnung neu auf der Basis von Veräusserungswerten zu erstellen wäre (act.