Gewisse Autoren plädieren für den Verzicht auf die Festlegung konkreter Fristen. Auf jeden Fall ist aber zu beachten, dass der Verwaltungsrat selbst mit dem wohlüberlegten Versuch der Einleitung vielversprechender bzw. aussichtsreicher Sanierungsmassnahmen (und somit dem Aufschub der Überschuldungsanzeige) naturgemäss ganz bewusst auch ein gewisses Risiko für die Gesellschaft wie auch deren Gläubiger eingeht. Dabei muss er sich aber bewusst sein, dass sich in Zeiten von Sanierungen auch ein Überoptimismus des Management einstellen bzw. Seite 29/54