7.2.3 Die Rechtsprechung nimmt eine nachlässige Berufsausübung im Sinne von Art. 165 Ziff. 1 StGB u.a. an, wenn gesetzliche Bestimmungen der Unternehmensführung missachtet werden. Dazu gehören insbesondere die Vernachlässigung der Rechnungslegung oder die Verletzung der Pflicht des Verwaltungsrats einer Aktiengesellschaft, den Richter im Falle der Überschuldung zu benachrichtigen (Unterlassen der Überschuldungsanzeige). Tatbestandsmässig ist hier indessen nur ein krasses wirtschaftliches Fehlverhalten.