Das sog. Bestimmtheitsgebot ("nulla poena sine lege certa") gilt als Teilgehalt des Legalitätsprinzips. Es verlangt eine hinreichend genaue Umschreibung der Straftatbestände, d.h. das Gesetz muss so präzise formuliert sein, dass der Bürger sein Verhalten danach richten und die Folgen eines bestimmten Verhaltens mit einem den Umständen entsprechenden Grad an Gewissheit erkennen kann.