Der Privatkläger, welcher - wie bereits erwähnt - keine Berufungsanträge stellte, äusserte sich auch zu keinem Zeitpunkt in formeller oder materieller Hinsicht zur Sache sowie zur Berufung des Beschuldigten und deren Begründung. 7. Gesetzliche Grundlagen und Rechtsprechung 7.1 Art. 1 StGB sieht vor, dass eine Strafe oder Massnahme nur wegen einer Tat verhängt werden darf, die das Gesetz ausdrücklich unter Strafe stellt. Der hier verankerte Grundsatz der Legalität ("nulla poena sine lege") ergibt sich auch aus Art. 7 EMRK. Er ist verletzt, wenn je- Seite 27/54