Zudem stütze sich die Berufungsbegründung in der Folge im Widerspruch zu den Tatsachen und zur Rechtslage einzig auf das Argument, der Beschuldigte hätte die Bilanz Ende 2012 nicht deponieren müssen, weil die Kapitalsuche Ende 2012 (noch) nicht aussichtslos gewesen sei. Die hierfür über fünf Seiten geltend gemachten 19 Überlegungen, aufgrund derer der Beschuldigte Ende 2012 zu einer klar positiven Chancenbeurteilung hätte gelangen müssen/dürfen bzw. er aufgrund der Treuepflicht sogar gezwungen gewesen wäre, die Kapitalsuche fortzusetzen, blendeten das Faktum gänzlich aus, dass zuvor die Sanierungsbemühungen während rund eines dreiviertel